|
Ich bestätige den Erhalt der Informationsblätter, in denen die Voraussetzungen
für den Bezug einer Wohnung stehen (Mitglied bei der Genossenschaft, Zahlung der
erforderlichen Anteile, Vorlage der Wohnberechtigungsbescheinigung u. a.
Bedingungen). Die eventuell zugeteilte Wohnung wird ausschließlich an die
im Bewerbungsbogen genannten Personen vermietet bzw. die Aufenthaltserlaubnis
erteilt. Jeder weitere Zuzug von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der Genossenschaft und wird ggf. bei Zahlung von Untermietzuschlag
genehmigt.
Ich versichere, dass die oben genannten Daten den Tatsachen entsprechen
und bestätige ausdrücklich, dass insbesondere der Familienstand der Wahrheit
entspricht und außer den aufgeführten Personen niemand sonst in die Wohnung
aufgenommen wird. Unvollständige Angaben oder unwahre Auskünfte schließen mich
bei Berücksichtigung meiner Bewerbung aus bzw. berechtigen zum Anfechten des
Nutzungsvertrages bzw. zur fristgemäßen/ fristlosen Kündigung.
Mir ist bekannt, dass mit der Abgabe des Wohnungsbewerbungsbogens keinerlei
Zusage der Genossenschaft verbunden ist. Ich werde jede Änderung des
Familienstandes, der Personenzahl, der Anschrift, anderer sich ändernden
Daten, der Erledigung der Bewerbung oder bei Annahme einer anderen Wohnung
die Genossenschaft hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
Ich willige ein, dass die Wohnungsbaugenossenschaft, Gablonzer Siedlungswerk (GSW),
Kaufbeuren eG, Bürgerstraße 2, 87600 Kaufbeuren, der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5,
65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Mietvertrages übermittelt und Auskünfte
über mich von der SCHUFA erhält.
Sie können die "SCHUFA-Klausel zu Mietanträgen" als pdf hier herunterladen.
Nach einem Jahr werde ich der Genossenschaft mitteilen, ob ich die Bewerbung
aufrecht erhalten möchte.
Die Kündigungsfrist der Wohnung beträgt drei Monate. Die Genossenschaftsanteile
sind keine Kaution und deshalb nicht sofort nach Auszug verfügbar; sie werden erst
zum 30. 6. des folgenden Jahres überwiesen, wenn die Kündigung vor dem 1. Oktober
erfolgt.
|